Italien

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Italien - Politik

Seit 1946 ist eine parlamentarische Republik, dessen Staatsoberhaupt der vertritt. Laut Verfassungsnorm nimmt er repräsentative Funktionen wahr, wie die Beteiligung an der Regierungsbildung und ist Oberbefehlshaber über die Streitkräfte. Der wird von den vereinigten Kammern des Parlaments und Vertretern der 20 Regionen gewählt. Laut Verfassung kann sich jeder Staatsbürger der das 50. Lebensjahr vollendet hat, als wählen lassen. Die Amtsdauer des Präsidenten beträgt sieben Jahre. Jeder hat die Möglichkeit, sich wieder wählen zulassen. Jedoch hat sich bisher kein für eine zweite Amtszeit wählen lassen. Seine wichtigste Befugnis ist die Auflösung des Parlaments (einer Kammer oder beider). Eine weitere wichtige Funktion hat der bei der Verkündung von Gesetzen, die die Unterzeichnung des Staatspräsidenten benötigten. Dadurch kann er zumindest vorläufig dessen Inkrafttreten verhindern, solange das von das Gesetz nicht erneut billigt. Das von besteht aus der Abgeordnetenkammer und dem . Diese werden alle fünf Jahre neu gewählt und sind vollkommen gleichberechtigt. Weiterhin gibt es vom Staatspräsidenten ausgezeichnete Persönlichkeiten, die auf Lebenszeit dem angehören. Auch die früheren Staatspräsidenten sind auf Lebenszeit.
ist Mitglied in mehreren überstaatlichen Organisationen. So gehört der und der an und ist Gründungsmitglied der .

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